Diabetesvereinbarungen MEDIAS 2 ICT

MEDIAS 2 ICT ist mittlerweile schon in einigen KV-Regionen (gelb eingefärbt)
als abrechnungsfähiges Schulungsprogramm benannt, und es kommen nach und nach weitere Regionen dazu. Die nebenstehende Karte zeigt Ihnen den aktuellen Stand.

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KV-Region aus, zu der Sie Informationen suchen.

 

Wir haben für Sie aus den verschiedenen Diabetesvereinbarungen die wichtigsten Fakten zusammengetragen (PDF-Format). Wählen Sie in der Karte die KV-Region aus, zu der Sie Informationen suchen.

KV Berlin

30.01.2014
 

NEU ab 01.01.2014
MEDIAS 2 BASIS und MEDIAS 2 ICT in Berlin in die DMP aufgenommen

Seit 01.01.2014 können die Schulungs- und Behandlungsprogramme MEDIAS 2 BASIS und MEDIAS 2 ICT angeboten und abgerechnet werden. Die Schulungsprogramme werden mit 20 € je Patient und Schulungseinheit vergütet (BASIS SNR 99114, ICT SNR 99115). Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter DMP's oder auf der Webseite der KV Berlin (www.kv-berlin.de).

 


KV Sachsen-Anhalt:

12.11.2013
 

MEDIAS 2 ICT ins DMP Diabetes Typ 2 aufgenommen

Zum 01. Oktober 2013 wurde das Schulungs- und Behandlungsprogramm MEDIAS 2 ICT in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 in Sachsen-Anhalt aufgenommen. Vertragspartner sind die AOK Sachsen-Anhalt, der Knappschaft, der IKK gesund plus und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

MEDIAS 2 ICT kann demnach als Gruppenschulung mit 4-8 Typ-2-Diabetikern mit einer intensivierten Insulintherapie und einem Hypertonus mit 12 Unterrichtseinheiten im Laufe von 8 Wochen durchgeführt werden.        

 


KV Schleswig-Holstein

31.01.2014
 

NEU seit 01.01.2014

Seit 01.01.2014 kann das Schulungs- und Behandlungsprogramme MEDIAS 2 ICT angeboten und abgerechnet werden. Das Schulungsprogramm wird mit  25,66 € je Patient und Schulungseinheit vergütet, die Materialien für die Patienten mit 9 € pro Patient. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter DMP's oder auf der Webseite der KV Berlin (www.kvsh.de).

 


KV Hessen

01.03.2013
 

DMP-Verträge in Hessen:
MEDIAS 2 BASIS und MEDIAS 2 ICT abrechenbar ab 01. Oktober 2013

Nach Auskunft der KV Hessen vom 03. Juli 2013 haben sich die Vertragspartner darauf geeinigt, dass die Schulungsprogramme MEDIAS 2 BASIS, MEDIAS 2 ICT und HyPOS ab dem 01. Oktober erstattungsfähig sind.

MEDIAS 2 ICT ist ausschließlich im Rahmen des DMP Typ 2 Diabetes erstattungsfähig. Die bisherige ICT-Schulung kann nur noch bis einschließlich 30. September 2014 abgerechnet werden und wird dann durch MEDIAS 2 ICT abgelöst.          

 


KV Saarland

Aufnahme von MEDIAS 2 BASIS und MEDIAS 2 ICT in die DMP -Verträge für Typ-2-Diabetes

Nach einem Rundschreiben der KV Saarland in der KV Saarland sind sowohl MEDIAS 2 BASIS als auch MEDIAS 2 ICT abrechenbar. Grundlage ist der DMP Vertrag für Diabetes mellitus Typ-2, der am 01. Juli 2013 in Kraft getreten ist.        

 


KV Schleswig-Holstein

20.09.2013
 

MEDIAS 2 ICT soll lt. Ankündigung der KV ab dem 01. Oktober 2013 für Schwerpunktpraxen auch in Schleswig-Holstein abrechenbar sein.

Nähere Information werden wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen.

 


KV Bremen

01.07.2013
 

MEDIAS 2 ICT seit 01.07.2013 ins DMP Diabetes Typ 2 und DMP KHK aufgenommen

Nach dem Rundschreiben der KV Bremen vom Juni 2013 wurde das Schulungs- und Behandlungsprogramm MEDIAS 2 ICT sowohl in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 (GOP 99914) sowie ins DMP KHK (GOP 99944) aufgenommen. Zielgruppe sind nach Auskunft der KV Bremen insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker mit einer essentiellen arteriellen Hypertonie. Nähere Informationen zur Vergütungsvereinbarung, die ab dem 01. Juli 2013 in Kraft tritt, werden auf der Homepage der KV Bremen veröffentlicht.

KV Bayern

30.06.2013
 

MEDIAS 2 ICT nach dem DMP Diabetes Typ 2 und den neuen Diabetesvereinbarungen ab 01.07.2013 abrechenbar

Mit Inkrafttreten des neuen DMP-Vertrags für Typ-2-Diabetes und gleichzeitig neuer Diabetesvereinbarungen ist das Schulungsprogramm MEDIAS 2 ICT seit dem 01. Juli 2013 in der KV Bayern nach beiden Verträgen für Schwerpunktpraxen und koordinierende Ärzte abrechnungsfähig.